Protokoll Eigentümerversammlung

Die von Eigentümern einer Immobilie in München innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll zusammengefasst.

Gemäß §24 WEG muss über jede Wohngeld und Wohngeldabrechnung">Eigentümerversammlung ausführlich Protokoll geführt werden. Hier dokumentiert der zuständige Verwalter alle erzielten Beschlüsse, die abgehandelten Tagesordnungspunkte und deren Ergebnisse. Nach deutschem Recht muss diese Wohngeld und Wohngeldabrechnung">Eigentümerversammlung wenigstens einmal im Jahr stattfinden und wird üblicherweise vom Verwalter organisiert. Liegt kein besonders zeitkritischer Fall vor, so wird meist eine Einberufungsfrist von zwei Wochen angesetzt.  Ziel der sogenannten Wohngeld und Wohngeldabrechnung">Eigentümerversammlung ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich alle Besitzer einer Eigentumswohnung austauschen und gemeinsam Entscheidungen diesbezüglich treffen können. Üblicherweise liegt der Verwalter das Protokoll mindestens eine Woche vor Ende der Anfechtungsfrist den Vermietern vor.  Zwar gibt es aktuell noch kein Gesetz, welches diese Frist regelt, aber dieses Zeitfenster hat sich inzwischen so in der Praxis bewährt. Diese Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auch beim zukünftigen Verkauf der Immobilie von großer Bedeutung. Schließlich geben diese Dokumente Auskünfte, über den erstellten Wirtschaftsplan und getätigte Instandhaltung- oder Modernisierungsmaßnahmen. Üblicherweise sollten die Protokolle der letzten vier Versammlungen bereitgestellt werden. 


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